Im Übrigen wurde G.________ mit Urteil des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 6.1.2016 wegen Überlassens eines Motorfahrzeugs an einen Führer ohne erforderlichen Ausweis schuldig erklärt. Am 15.1.2016 meldete sie Berufung gegen dieses Urteil an. Nach Erhalt der schriftlichen Berufungsbegründung verzichtete G.________ allerdings auf die Einreichung einer Berufungserklärung, weshalb das Urteil des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 6.1.2016 in Rechtskraft erwuchs (vgl. edierte Akten ES.2015.429).