Fleisch bei sich. Hätte der Beschuldigte effektiv nicht über die Grenze fahren wollen, hätte er dies in Anbetracht der drohenden Busse von CHF 320.00 gegenüber den Grenzwächtern gesagt. Der Beschuldigte hatte vor der Grenze ferner bereits zahlreiche Möglichkeiten ungenutzt gelassen, um zu wenden, zumal die Grenze von weitem ersichtlich war. Er fuhr direkt auf den Grenzposten zu und wurde gemäss übereinstimmenden und glaubhaften Aussagen von H.________ und I.________ auch nicht (von weitem) aufgefordert, an die Grenze heranzufahren. H.________ habe lediglich «Halt» gesagt und den Beschuldigten zum Stillstand gebracht, als er am Grenzposten in der offenen Türe gestanden sei.