Auch H.________ schilderte am 6.1.2016 im Verfahren gegen G.________ die Geschehnisse vom 2.10.2014 (S. 7 ff. des Verhandlungsprotokolls, edierte Akten ES.2015.429). Er sei damals aus dem Grenzposten hinausgetreten und habe «halt» gesagt. Er habe den Standardspruch gesagt und damit nach zu verzollender Waren gefragt. Der Beschuldigte habe 5 kg Fleisch angemeldet. Daraufhin habe die Kontrolle begonnen. Wegen den 11 1/2 kg Fleisch, die er zu viel dabei gehabt habe, habe es eine Busse von CHF 320.00 gegeben. Auf Vorhalt, er habe keinen gültigen Führerausweis, habe der Beschuldigte erklärt, er sei von einem Kollegen gefahren worden. Sie seien mit zwei Autos unterwegs gewesen. Er habe keinen