halten. Nachdem sie 11 1/2 kg Fleisch zu viel entdeckt hätten, hätten sie nach dem Ausweis gefragt. Der Beschuldigte habe sich nicht ausweisen können, weil er angeblich alle Ausweise zu Hause vergessen habe. Als sie seine Personalien im System überprüft hätten, sei ihnen aufgefallen, dass dem Beschuldigten der Führerausweis aberkannt worden sei. Daher hätten sie die Polizei angefordert (pag. 380, Z. 28 ff.). Der Beschuldigte habe zuerst angegeben, er sei mit einem Freund nach Frankreich gefahren. Als sie den Namen des Freundes hätten wissen wollen, habe er gesagt, dies sei nur eine Notlüge gewesen und er sei selbst gefahren (pag. 381, Z. 1 ff.).