J.________ erklärte im Übrigen, sie hätten sich bei der Grenze am Flughafen getrennt. Sie hätten auch an diesem Zoll wieder abgemacht, um zurück in die Schweiz zu fahren – es habe sich am Flughafen um den Autobahnzoll in Frankreich gehandelt (S. 6 f. des Verhandlungsprotokolls, edierte Akten ES.2015.429). J.________ gab folglich eine dritte Version zu Protokoll, wo sich der Beschuldigte mit ihm hätte treffen wollen. Der Beschuldigte schilderte weiter, er habe versucht, die zwei Kollegen zu erreichen, aber sein Handy habe glaublich wegen des französischen Empfangs nicht funktioniert. Als er die Grenze zu Fuss überquert habe, habe er seine Kollegen erreichen können.