377, Z. 31 f.). Er habe wenden und zur anderen Grenze fahren wollen, um mit seinen Kollegen zurück in die Schweiz zu gelangen, sei jedoch schon vom Grenzwächter aufgefordert worden, heranzufahren (pag. 377, Z. 44 f.). Im Verfahren gegen seine Ehefrau erklärte der Beschuldigte ebenfalls, er habe an eine andere Grenze fahren wollen. Er kenne den Namen der Grenze nicht, aber sie sei ca. 5 Minuten vom Zoll entfernt gewesen und befinde sich zwischen Frankreich und der Schweiz (vgl. S. 4 des Verhandlungsprotokolls, edierte Akten ES.2015.429). Er habe vor der Grenze umkehren wollen.