__ geschilderte Aufteilung nicht mit den Ausführungen des Beschuldigten im vorliegenden Verfahren überein. Der Beschuldigte erklärte ferner, sie hätten ins Ausland reisen und dort billigeres Fleisch kaufen wollen. An der Grenze hätten sie sich von beiden Kollegen getrennt. Er sei mit seiner Familie nach Mülhausen gefahren und seine Kollegen nach Deutschland. Sie hätten an der Grenze Basel – Frankreich abgemacht, um wieder nach Hause zu fahren. Er sei jedoch dummerweise an die falsche Grenze gefahren und habe es erst bemerkt, als der Zollbeamte ihn «rankgewunken» habe (pag. 377, Z. 18 ff.). Er habe gedacht, er befinde sich noch auf der französischen Seite (pag. 377, Z. 31 f.).