beim zweiten Kollegen nicht nur um einen Freund des Schwagers, sondern um den Cousin des Beschuldigten. J.________ gab eine weitere Version zu Protokoll. Gemäss seinen Ausführungen befanden sich in seinem Auto (einem VW Touran), das er gefahren sei, seine Frau, seine zwei Kinder und der Beschuldigte. Im anderen Auto seien K.________, G.________ sowie die drei Kinder des Beschuldigten gewesen (S. 6 des Verhandlungsprotokolls, edierte Akten ES.2015.429). Von den Kindern von J.________ sprach zuvor jedoch weder der Beschuldigte noch G.________. Zudem stimmt auch die von J.________ geschilderte Aufteilung nicht mit den Ausführungen des Beschuldigten im vorliegenden Verfahren überein.