11 ebenfalls im Auto gewesen. Gewechselt hätten nur K.________ und ihr Mann (S. 3 des Verhandlungsprotokolls, edierte Akten ES.2015.429). Im anderen Auto seien J.________ (als Fahrer) und dessen Frau sowie der Beschuldigte gewesen (S. 4 des Verhandlungsprotokolls, edierte Akten ES.2015.429). Erstmals sprach G.________ folglich von der Frau des Schwagers, die auch dabei gewesen sei. Sie sprach nicht davon, nur zwei ihrer Kinder bei ihr im Auto gehabt zu haben. Zudem handelte es sich gemäss G.________ beim zweiten Kollegen nicht nur um einen Freund des Schwagers, sondern um den Cousin des Beschuldigten.