Die Anhaltung habe 2 1/2 Stunden gedauert, weshalb es keinen Sinn gemacht habe, danach zum verabredeten Treffpunkt zu fahren. Die Familie habe im Übrigen gemeinsam die Grenzwache verlassen und sei zurück nach Grenchen gefahren. Der Beschuldigte bestreite, gegenüber dem Grenzbeamten gesagt zu haben, das mit seinen Freunden sei eine Notlüge gewesen. Die Deutschkenntnisse und die Ausdrucksweise des Beschuldigten seien eingeschränkt und er habe sich anlässlich der Kontrolle in einer Ausnahmesituation befunden. Er habe gedrängt, die Polizei beizuziehen, weil man ihm ohnehin nicht glauben werde.