Der Beschuldigte habe seinen Fehler erst bemerkt, als er den Grenzwachtposten vor sich gesehen habe. Die Route über den Grenzübergang Basel – St. Louis sei durchaus naheliegend und in dieser Gegend würden sich mehrere mögliche Grenzübergänge befinden. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sei ein rasches Wendemanöver nicht mehr möglich gewesen. Der Beschuldigte habe seine Freunde telefonisch nicht erreichen können. Die Anhaltung habe 2 1/2 Stunden gedauert, weshalb es keinen Sinn gemacht habe, danach zum verabredeten Treffpunkt zu fahren.