Sie seien mit dem Auto des Beschuldigten und einem Auto eines Kollegen unterwegs gewesen. Erst in Frankreich habe der Beschuldigte das Fahrzeug gesteuert und man habe sich zum Einkaufen getrennt. Die beiden Kollegen seien nach Deutschland gefahren. Man habe sich am Nachmittag auf einem Parkplatz vor dem Grenzübergang Basel – St. Louis verabredet, um für die Rückfahrt nach Grenchen einen Fahrerwechsel vornehmen zu können. Der Beschuldigte habe seinen Fehler erst bemerkt, als er den Grenzwachtposten vor sich gesehen habe.