Genau an dieser Grenze hätten sie sich jedoch befunden. Es gebe von Mülhausen, wo sie eingekauft hätten, keine andere logische Route, um in die Schweiz zu gelangen, als über die Grenze Basel – Lysbüchel bei St. Louis. Der Beschuldigte sei folglich nicht an die falsche Grenze gefahren. Gegenüber den Grenzwächtern habe der Beschuldigte offenbar auch nie angegeben, er habe nicht in die Schweiz gewollt. Vielmehr habe er Auskunft über das zu deklarierende Fleisch gegeben, bevor überhaupt die fehlende Fahrberechtigung thematisiert worden sei. Der Beschuldigte habe zahlreiche Möglichkeiten gehabt, das Passieren der Grenze zu vermeiden.