Es sei unglaubwürdig, dass der Beschuldigte die beiden Kollegen an der Grenze nicht habe erreichen können, zumal sie zusammen nach Hause hätten fahren wollen. Wären die Kollegen des Beschuldigten tatsächlich in der Nähe gewesen, so hätte seine Familie nicht den umständlichen Weg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln auf sich genommen, um nach Hause zu fahren. Im Übrigen habe der Beschuldigte behauptet, dummerweise an der falschen Grenze gewesen zu sein. Er habe nicht mehr umkehren können. Die Ehefrau des Beschuldigten habe ausgesagt, sie hätten nach St. Louis fahren wollen. Genau an dieser Grenze hätten sie sich jedoch befunden.