Auch auf Vorhalt dieses Berichts habe der Beschuldigte nur ausweichend ausgesagt. Er habe die Notlüge nicht bestritten, sondern mit Gegenangriffen gegen die Grenzwächter reagiert. Der Grenzwächter habe kein Interesse daran gehabt, einem Unschuldigen zu schaden. Er habe die Aussage betreffend Notlüge so aufgeschrieben, weil sie klar vom Beschuldigten gekommen sei. Im Übrigen habe es im Audi A8, mit welchem der Beschuldigte mit seiner Familie unterwegs gewesen sei, keinen Platz für einen seiner angeblichen Kollegen gehabt. Es sei unglaubwürdig, dass der Beschuldigte die beiden Kollegen an der Grenze nicht habe erreichen können, zumal sie zusammen nach Hause hätten fahren wollen.