39). Vorliegend bestritten ist, ob der Beschuldigte als Fahrer seines Autos in die Schweiz hätte fahren wollen und ob er sich anlässlich der Kontrolle durch die beiden Grenzwächter H.________ und I.________ beim Grenzübergang Basel – Lysbüchel bereits in der Schweiz befand bzw. ihm dieser Umstand bewusst war. Ferner behauptet der Beschuldigte, er sei nicht unmittelbar an der Grenze, sondern bereits von weitem vom Grenzwächter aufgefordert worden, heranzufahren.