8. Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, am 2.10.2014 ca. 15.45 Uhr in Basel, Elsässerstrasse 265 Lenker seines Audi A8 gefahren gewesen zu sein. Mit ihm im Auto waren seine drei Kinder und seine Ehefrau G.________. Unbestritten ist auch, dass der Beschuldigte auf die Aufforderung des Grenzwächters reagiert hatte und seinen Personenwagen auf dem Revisionsparkplatz abstellte. Der Beschuldigte besitzt lediglich einen mazedonischen Führerausweis.