4 Rechtsanwältin B.________ beantragte demgegenüber Folgendes (pag. 519): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 9. Februar 2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, angeblich begangen zum Nachteil von E.________ sel. am 24.05.2014 und am 26.05.2014 in Biel.