2. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären des Fahrens ohne Berechtigung, begangen am 02.10.2014 in Basel, Elsässerstrasse 265 (Grenzübergang Basel – Lysbüchel). 3. Der Beschuldigte sei zu verurteilen zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 60.00 bzw. zu einer seinen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Tagessatzhöhe. 4. Die Beschuldigte [recte: der Beschuldigte] sei zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen sowie zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen. Im Widerrufsverfahren: 1. Das Widerrufsverfahren sei wieder aufzunehmen.