3. Anträge der Parteien Mit Berufungsbegründung vom 7.9.2017 stellte die Generalstaatsanwaltschaft die folgenden Anträge (pag. 495 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 09.02.2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, angeblich begangen zum Nachteil von E.________ sel. am 24.05.2014 und am 26.05.2014 in Biel.