I.1 und Ziff. III des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 9.2.2017 (Freispruch von der Anschuldigung des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und Verweis der Zivilklage auf den Zivilweg inkl. Verzicht auf die Ausscheidung von Verfahrenskosten) in Rechtskraft erwachsen seien. Entsprechend sei im oberinstanzlichen Berufungsverfahren nur noch das Fahren ohne Berechtigung inkl. Sanktion, Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie das Widerrufsverfahren zu beurteilen. In diesem Rahmen seien die Straf- und Zivilkläger nicht