unter Auferlegung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘811.00 und Auslagen von CHF 0.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘811.00, an den Kanton Bern. […] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2‘011.00. II. 1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ wird eingestellt. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden vom Kanton Bern getragen.