Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland (Einzelgericht) vom 9.2.2017 (PEN 2016 512) Erwägungen: I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) erkannte mit Urteil vom 9.2.2017 Folgendes (pag. 392 ff.): I. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, angeblich begangen zum Nachteil von E.________ sel. durch folgende Barbezüge: