wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 15.12.2016 bis am 21.12.2016 und am 24.12.2016, eingestellt wurde (ne bis in idem), ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. b. A.________ freigesprochen wurde: Von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 22.11.2016 bis am 27.11.2016 sowie in der Zeit vom 22.12.2016 bis 23.12.2016