10 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 23. März 2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als a. 1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen geringfügigen Betrugs, angeblich begangen am 28.11.2016 in Bern, z.N. der C.________ AG und wegen geringfügiger Zechprellerei, angeblich begangen am 26.12.2016 in Bern, z.N. des D.________, infolge Rückzugs der Strafanträge eingestellt wurde. 2. Das Strafverfahren gegen A.________