Sie handelte nicht in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt. Sie wusste von der Einreisesperre und deren Rechtsgültigkeit. Sie wollte diese lediglich nicht akzeptieren bzw. sich nicht in ihrer Freiheit, die sie bezüglich Aufenthalt in der Schweiz fordert, einschränken lassen. Die Beschuldigte wird deshalb schuldig gesprochen der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch rechtswidrige Einreise und Aufenthalt, wiederholt begangen am 28 November 2016 und 25./26. Dezember 2016.