Im Vollzugsbericht der Justizvollzugsanstalt Hindelbank wird dies in Form eines speziellen Rechtsverständnisses der Beschuldigten zum Ausländergesetz ebenfalls erwähnt (pag. 671). Obwohl sie bereits zahlreiche Strafverfahren unter Mitwirkung rechtkundiger amtlicher Verteidiger zum selben Thema durchlaufen hat, scheint die Beschuldigte immer noch der Meinung zu sein, die Einreisesperre in den zahlreichen gegen sie geführten Strafverfahren anfechten zu können. Auch diesbezüglich kommt ihre Verweigerungshaltung zum Ausdruck. Was ihr nicht passt, scheint sie einfach nicht zu akzeptieren.