5 10. Beweiswürdigung durch die Kammer 10.1 Freie Beweiswürdigung des bestrittenen Sachverhaltes Das Gericht würdigt die Beweise frei nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung (Art. 10 Abs. 2 StPO). Es ist offensichtlich und auch unbestritten, dass sich die Beschuldigten zu den noch zu prüfenden Tatzeitpunkten in der Schweiz aufhielt, obwohl gegen sie am 10. November 2014 durch das Staatssekretariat für Migration (SEM; damals noch Bundesamt für Migration) ein Einreiseverbot bis am 9. November 2019 verfügt worden war.