687). Die Beschuldigte selbst antwortete auf die Frage, weshalb sie trotz Einreiseverboten immer wieder in die Schweiz einreise, dass sie hier lieben, leben, schaffen und hassen möchte und sich nicht einem System unterwerfen wolle. Sie habe kein Vertrauen zur Migrationsbehörde (pag. 683). Sie habe das vorinstanzliche Urteil angefochten, weil ihre Forderungen – Löschung des Einreiseverbots und Entschädigung – nicht behandelt worden seien (pag. 684).