9. Argumente der Beschuldigten Die Verteidigung führte anlässlich der Berufungsverhandlung aus, das Bestehen des Einreiseverbotes und die Kenntnis der Beschuldigten davon seien unbestritten. Es sei aber fraglich, ob sie auch Kenntnis von der Rechtsgültigkeit des Einreiseverbotes gehabt habe. Aus den Aussagen der Beschuldigten gehe hervor, dass dem nicht so sei. Sie gehe davon aus, dass das Einreiseverbot nicht rechtskräftig und dessen Zustellung ungültig sei. Die Beschuldigte habe in irriger Vorstellung über den Sachverhalt gehandelt.