114 StPO). Die Beschuldigte machte im vorliegenden Verfahren vielfach wirre Eingaben und scheint nicht zwischen verschiedenen Behörden unterscheiden zu können (vgl. z.B. persönliche Anträge im Berufungsverfahren pag. 685 und Ziff. I.3. oben). Es handelt sich vorliegend jedoch nicht um komplizierte Sachverhalte oder rechtliche Fragen. Ausserdem wird die Beschuldigte amtlich verteidigt.