5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 634 ff.) sowie ein Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt Hindelbank (pag. 674 ff.) über die Beschuldigte eingeholt. Zudem wurde beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Auskunft über die Rechtskraft bzw. die Anfechtung der gegen die Beschuldigte verfügten Einreisesperre eingeholt (pag. 651). Die vom SEM elektronisch übermittelten Einreiseverbote sowie die entsprechenden Empfangsbestätigungen wurden zu