unter Auferlegung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten auf den Kanton Bern. 2. Das Honorar der amtlichen Verteidigerin sei gemäss eingereichter Honorarnote gerichtlich festzulegen. Die Beschuldigte selbst gab zu Protokoll, sie verlange die Löschung der Einreisesperre und des Strafregisters zu ihrer Person. Ausserdem fordere sie Schadenersatz und Entschädigung vom Regionalgericht Bern-Mittelland, von dem sie immer wieder bestraft worden sei, in der Höhe von 11 Millionen Schweizer Franken (pag. 685).