2. Berufung Die Beschuldigte meldete am 23. März 2017 nach Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung mündlich zu Protokoll die Berufung gegen dieses Urteil an (pag. 294). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 18. Mai 2017 (pag. 431 f.) erklärte die amtliche Verteidigerin der Beschuldigten, Rechtsanwältin B.________, namens und im Auftrag der Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufung beschränkt auf den Schuldspruch und dessen Folgen (pag. 496 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 22. Juni 2017 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag.