Hierfür verurteilte es sie zu einer Freiheitsstrafe von 0 Tagen, als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 25. Dezember 2016 (teilweise), vom 6. Januar 2017 und vom 10. Januar 2017 sowie als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. Januar 2017. Zudem verurteilte es sie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2‘400.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). Das registrierte Rückversetzungsverfahren wurde als gegenstandslos vom Protokoll abgeschrieben (pag. 366 ff.).