Das Regionalgericht erklärte die Beschuldigte hingegen der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt, mehrfach begangen am 28. November 2016 sowie am 25. und 26. Dezember 2016, schuldig. Hierfür verurteilte es sie zu einer Freiheitsstrafe von 0 Tagen, als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 25. Dezember 2016 (teilweise), vom 6. Januar 2017 und vom 10. Januar 2017 sowie als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. Januar 2017.