Weiter wurde die Beschuldigte freigesprochen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 22.-27. November 2016 und vom 22.-23. Dezember 2016. Weder für die Einstellungen noch für den Freispruch wurden Entschädigungen ausgerichtet oder Verfahrenskosten ausgeschieden. Das Regionalgericht erklärte die Beschuldigte hingegen der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt, mehrfach begangen am 28. November 2016 sowie am 25. und 26. Dezember 2016, schuldig.