1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 23. März 2017 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) das Strafverfahren gegen A.________ (im Folgenden: Beschuldigte) wegen geringfügigen Betrugs sowie wegen geringfügiger Zechprellerei infolge Rückzugs der Strafanträge ein. Ebenso stellte es das Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz (AuG; SR 142.20) durch rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 15.-21. Dezember 2016 und am 24. Dezember 2016 infolge der Verletzung des Verbots der doppelten Strafverfolgung (ne bis in idem) ein.