Auch hätte er einen Lehrerkollegen darum bitten können, ihm mit einer Tageskarte auszuhelfen oder er hätte sich vorgängig im Internet oder telefonisch danach erkundigen können, wo genau sich die alternativen Verkaufsstellen befinden und wie sie angefahren werden, sodass er am Morgen des 18. März 2016 eine solche zeitnah hätte erreichen und die Schulstunde anschliessend rechtzeitig hätte beginnen können. Daran vermag insbesondere auch die Tatsache nichts zu ändern, dass der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben bei der Poststelle Bözingen jeweils im Voraus zehn Tageskarten kaufte, und erst, nachdem er diese aufgebraucht hatte, wieder