Jeder Fahrzeuglenker ist grundsätzlich – und gerade wenn er eines Ortes unkundig ist – dazu verpflichtet, sich rechtzeitig, d.h. unter Umständen vorgängig, über die Möglichkeiten des korrekten Parkierens zu informieren. Ob man dieser Pflicht durch eine Internetrecherche, durch einen Telefonanruf bei der zuständigen Behörde oder durch Nachfragen im privaten oder beruflichen Umfeld nachkommt, ist jedem Fahrzeuglenker selber überlassen.