Am Schalter dann die Bestätigung. Und die schockierte mich derart, dass ich nun ratlos und niedergeschlagen dastand – wie ein begossener Pudel.» sowie pag. 88: «[…] Einfach darum, weil ich blockiert war, mir absolut nicht erklären konnte, wie ein doch voraussehbares einfaches Problem eines Kartenmangels nicht ganz einfach mit weiteren zu drucken gelöst worden wäre.»). Es wäre in der Situation des Beschuldigten nach Auffassung der Kammer gerade das Naheliegendste überhaupt gewesen, die Posthalterin zu fragen, wo und wie er sonst an eine Tageskarte kommen könne.