15) – sämtliche dieser alternativen Bezugsmöglichkeiten wären dem Beschuldigten offen gestanden. In diesem Zusammenhang ist es denn nach Auffassung der Kammer nicht nachvollziehbar, dass der Beschuldigte während der Dauer von rund 15 Minuten in der Warteschlagen gewartet haben will, um sich von der Posthalterin bestätigen zu lassen, dass wirklich keine Tageskarten verkauft würden, ohne dann aber wenigstens nach alternativen Verkaufsstandorten gefragt zu haben (vgl. dazu pag. 87). Dass jemand durch die Tatsache, dass keine Parkkarten mehr verkauft wurden, derart geschockt, ratlos und niedergeschlagen sein könnte, wie dies der Beschuldigte gel-