das ganztägige Parkieren in der Blauen Zone eine entsprechende Parkkarte zu kaufen. Die Stadt Biel gewährleistete den Verkauf von Tageskarten an diesem Tag über andere Poststellen in der Stadt Biel sowie insbesondere auch über die beiden Kartenautomaten (vgl. pag. 15) – sämtliche dieser alternativen Bezugsmöglichkeiten wären dem Beschuldigten offen gestanden.