Tageskarten in einigen Poststellen kam. Das Schreiben hält jedoch gleichzeitig fest, dass die Tageskarten auch in diesem Zeitraum bei allen Poststellen der Stadt Biel sowie an zwei Kartenautomaten durchgehend bezogen werden konnten, wobei die Verfügbarkeit der Tageskarten an den Automaten auch auf der Internetseite der Stadt Biel publiziert war und ist (vgl. pag. 15). Weiter hält die Kammer fest, dass die Tatsache, dass der Beschuldigte in den Tagen vor dem 18. März 2016 jeweils eine Tageskarte erworben bzw. stets rechtmässig parkiert haben mag, entgegen den Ausführungen der Vorinstanz irrelevant ist;