er sei demnach immer sehr bemüht gewesen, seinen Pflichten als Fahrzeuglenker nachzukommen. Dieses Pflichtbewusstsein habe sich auch am Morgen des 18. März 2016 gezeigt, als der Beschuldigte zur Poststelle in Bözingen gefahren sei, um eine oder mehrere Tageskarten zu kaufen. Dies sei jedoch zu seiner grossen Überraschung und entgegen seinen Erwartungen nicht möglich gewesen, wie auf einem Aushang neben dem Postschalter gestanden sei. Der Beschuldigte habe sich dies auch durch die Posthalterin mündlich bestätigen lassen. Der Wille des Beschuldigten, «eine rechtmässige Situation hervorzubringen», sei demnach klar vorhanden gewesen.