6 sondern nur generell «höherwertige Interessen» (BSK StGB-SEELMANN, N 9 f. zu Art. 17). 9.1.2 Subsumtion Der Beschuldigte macht mit Stellungnahme vom 15. April 2017 [recte: 15. August 2017] (pag. 85 ff.) zusammengefasst geltend, es sei ihm am Morgen des 18. März 2016 unmöglich gewesen, rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn um 08.15 Uhr eine Tageskarte zu kaufen. Er sei bereits um 07.30 Uhr auf dem Parkplatz der Poststelle Bözingen angekommen, wo er eine Tageskarte habe kaufen wollen.