Gemäss den Ausführungen der Ordnungsbussenzentrale des Polizeiinspektorats Biel im Schreiben vom 12. Januar 2017 war die Ankunftszeit auf der Parkscheibe zum Zeitpunkt der Kontrolle um 11.44 Uhr jedoch auf 10.30 Uhr eingestellt und das Fahrzeug hätte spätestens um 11.30 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt werden müssen (vgl. pag. 15). Aufgrund dessen liegt der Verdacht nahe, dass der Beschuldigte die Ankunftszeit auf der Parkscheibe an diesem Morgen um 09.30 Uhr und um 10.30 Uhr, mithin zwei Mal [sic!], veränderte bzw. beim ersten Mal auf 09.30 Uhr und beim zweiten Mal auf 10.30 Uhr «korrigierte».