Entsprechend war er verpflichtet, als Ankunftszeit 08.30 Uhr einzustellen, womit das Parkieren bis um 09.30 Uhr erlaubt gewesen wäre (vgl. dazu auch pag. 30 Z. 4). Gemäss den Ausführungen der Ordnungsbussenzentrale des Polizeiinspektorats Biel im Schreiben vom 12. Januar 2017 war die Ankunftszeit auf der Parkscheibe zum Zeitpunkt der Kontrolle um 11.44 Uhr jedoch auf 10.30 Uhr eingestellt und das Fahrzeug hätte spätestens um 11.30 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt werden müssen (vgl. pag.