5. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 5. September 2016 (pag. 4 f.) vorgeworfen, er habe sich der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gemacht, begangen am 18. März 2016 an der B.________ (Strasse) in Biel durch Überschreiten der zulässigen Parkzeit bis zwei Stunden.