3. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte mit Berufungserklärung vom 5. Juni 2017 die folgenden Anträge (pag. 64; bestätigt mit Berufungsbegründung vom 19. Juli 2017, pag. 71): «1. Der Beschuldigte sei wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Parkzeit bis zwei Stunden, begangen am 18.03.2016 in Biel/Bienne, schuldig zu sprechen. 2. Der Beschuldigte sei zu einer Busse von CHF 40.00 zu verurteilen (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag). 3. Dem Beschuldigten seien die erst- und die oberinstanzlichen Verfahrenskosten aufzuerlegen.»